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deggl
Thundercat Junkie


Anmeldungsdatum: 25.06.2010
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Wohnort: Köln

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Da es im Internet etliche unterschiedliche Meinungen und Aussagen zu dem Thema gibt und ich deswegen nicht wirklich schlauer geworden bin, hier mal eine offizielle Info von der Zulassungsstelle der Stadt Köln:
Man kann und darf ohne Zulassung zum TÜV fahren, solange man eine vorläufige EVB-Nummer hat, kann sich dort den TÜV holen und dann damit zur Zulassungsstelle fahren und sein Kfz ummelden. Da bekommt man dann auch die Plakette.
Wisster Bescheid!
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Tosa
Thundercat Junkie


Anmeldungsdatum: 18.06.2008
Beiträge: 1201
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deggl hat folgendes geschrieben: | Man kann und darf ohne Zulassung zum TÜV fahren, solange man eine vorläufige EVB-Nummer hat |
Aber bitte nur, wenn das für das jeweilige Fahrzeug ausgegebene Kennzeichen noch am Fahrzeug ist!
Also nie ohne Kennzeichen und ohne Versicherung fahren...
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deggl
Thundercat Junkie


Anmeldungsdatum: 25.06.2010
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DAS hat mir dann bei meinem zweiten Besuch die andere Tante am anderen Schalter gesagt! Hab ich natürlich nicht gemacht (weil wäre ja mehr Arbeit gewesen). Aber zum Glück ins nix passiert und keiner hat's gesehen. für die Zukunft weiß ich aber bescheid und werd sowieso kein Kfz mehr ohne gültigen TÜV kaufen... 8)
Edit: ganz genau genommen: muss man vorher ein Kennzeichen reserviert haben, dazu das passende Kennzeichen geprägt und angebracht haben. Außerdem muss es bereits eine sogenannte bestätigte Versicherungsdeckung zum Fahrzeug geben ("elektronische Versicherungsbestätigung / eVB").
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Tosa
Thundercat Junkie


Anmeldungsdatum: 18.06.2008
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deggl hat folgendes geschrieben: | ganz genau genommen: muss man vorher ein Kennzeichen reserviert haben, dazu das passende Kennzeichen geprägt und angebracht haben. |
Das ist so nicht richtig. Das angebrachte Kennzeichen muss für das Fahrzeug ausgegeben sein - und das wurde das alte ja, auch wenn es jetzt entstempelt ist.
Ein neu reserviertes Kennzeichen prägen zu lassen, reicht allein nicht, es muss dann auch von der Zulassungsstelle auf das betreffende Fahrzeug ausgegeben sein - und das machen nicht alle Zulassungsstellen.
Zweck dieser Vorschrift ist es, über das Kennzeichen an den Verantwortlichen kommen zu können!
Und das geht auch über das vorhandene Kennzeichen...
Die EVB ist Pflicht, deshalb nie ohne Versicherung fahren - ansonsten ist das bereits eine Straftat.
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deggl
Thundercat Junkie


Anmeldungsdatum: 25.06.2010
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Tosa hat folgendes geschrieben: | deggl hat folgendes geschrieben: | ganz genau genommen: muss man vorher ein Kennzeichen reserviert haben, dazu das passende Kennzeichen geprägt und angebracht haben. |
Das ist so nicht richtig. Das angebrachte Kennzeichen muss für das Fahrzeug ausgegeben sein - und das wurde das alte ja, auch wenn es jetzt entstempelt ist.
Ein neu reserviertes Kennzeichen prägen zu lassen, reicht allein nicht, es muss dann auch von der Zulassungsstelle auf das betreffende Fahrzeug ausgegeben sein - und das machen nicht alle Zulassungsstellen. |
Okay, dann hatte ich wohl auch das nicht.. Hab meins online bestellt ganz schon verzwickte Angelegenheit. Was ist denn dann mit denen die sich da n Stück Pappe aufs Auto kleben?! Auch nicht erlaubt?!
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Tosa
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Anmeldungsdatum: 18.06.2008
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deggl hat folgendes geschrieben: | Was ist denn dann mit denen die sich da n Stück Pappe aufs Auto kleben?! Auch nicht erlaubt?! |
Pappe ist nie erlaubt
Vielleicht ab und zu geduldet, wenn man ein Kennzeichen verliert und es dann als Pappschild vorläufig anbringt oder als Wiederholungskennzeichen bei Heckfahrradträgern - aber erlaubt definitiv nicht
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deggl
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Getreu der deutschen Tugend: was nicht explizit erlaubt ist, ist verboten...
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