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STIversusEvo
LiMaDeckelSchleifer
Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1147
Wohnort: asphalt
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...man kauft einen gebrauchten Motorradrahmen bei einem gewerblichen Teileverkäufer mit der Aussage, dass der Rahmen gerade sei.
Nun stellt sich beim Vermessen des Rahmens heraus, dass dem nicht so ist ->
Wie siehts jez mit der Kostenerstattung aus?
Der Händler muss den Rahmen zurück nehmen - das is klar.
Aber was ist mit den Kosten für Vermessung und Transport???
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deggl
Thundercat Junkie
Anmeldungsdatum: 25.06.2010
Beiträge: 683
Wohnort: Köln
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STIversusEvo hat folgendes geschrieben: |
Wie siehts jez mit der Kostenerstattung aus?
Der Händler muss den Rahmen zurück nehmen - das is klar.
Aber was ist mit den Kosten für Vermessung und Transport???
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Also nach §439 Abs. 2 BGB hast du das Recht auf deiner Seite... Bin allerdings KEIN Anwalt! :-D
Viel Erfolg beim "Säbel raseln"
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Metalhead
Thundercat Junkie
Anmeldungsdatum: 09.07.2007
Beiträge: 673
Wohnort: Berlin
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Soweit ich weiß, ist er nur verpflichtet, den Rahmen zurück zu nehmen und die Kosten dafür zu erstatten. Auf den restlichen Kosten wirst du unter Umständen sitzen bleiben...
Biete ihm doch an, den Sachverhalt in allen bekannten Motorradforen Deutschlands zu veröffentlichen
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catrider
Biker from Hell
Anmeldungsdatum: 17.01.2008
Beiträge: 207
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... hoffentlich hast Du die "Aussage" auch in schriftlicher Form; ich denke da sollte ein einvernehmlicher Kompromiss gefunden werden. An schlechter Publicity sollte einem gewerblichen Händler eigentlich nicht gelegen sein, aber ich würde erstmal versuchen, vernünftig mit dem zu sprechen.
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Awake
Senior Biker
Anmeldungsdatum: 26.03.2011
Beiträge: 119
Wohnort: Werfen
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Also meines Wissens muss er den Rahmen zurück nehmen und dir das Geld auf alle Fälle zurück geben. Würd da Metalhead recht geben. Wenn er zickt dann ab in die Motorradforen. Sowas tut dem " gewerblichen Händler" am meistens weh. Finde es eine Frechheit einen Rahmen zu verkaufen der nicht mehr in Ordnung ist.
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STIversusEvo
LiMaDeckelSchleifer
Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1147
Wohnort: asphalt
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Awake hat folgendes geschrieben: | Finde es eine Frechheit einen Rahmen zu verkaufen der nicht mehr in Ordnung ist. |
man kann/darf ihm ja nichts unterstellen .. er ging vllt selbst davon aus, dass der Rahmen in der Toleranz liegt
..sonst hätte er wohl auch einen Rückzieher gemacht, nachdem ich ihm klar machte, dass ich das Ding definitiv vermessen lasse!
Seine Professionalität darf man nun aber gewiss anzweifeln!
(Ich würde wetten, dass er versucht, den Rahmen nach meiner Rückgabe weiter an den Mann zu bringen!)
Ich werde berichten...
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Awake
Senior Biker
Anmeldungsdatum: 26.03.2011
Beiträge: 119
Wohnort: Werfen
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glaub ich auch ja das er es bei einem anderen kunden noch mals versucht. Denn ein anderer wird ihn vll nicht vermessen lassen.
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STIversusEvo
LiMaDeckelSchleifer
Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1147
Wohnort: asphalt
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ja wat soll ick sagen.....
null einsicht von dem guten herren
er übernimmt keine versandkosten und auch nicht die kosten der vermessung
und da ich keine rechtsschutz habe geb ich vorerst auf .. der ließ absolut nicht mit sich reden
man könnte sich bestimmt auf § 439 Nacherfüllung und § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen stützen
achso, es handelt sich um Motorrad Spängler aus Weißenburg
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deggl
Thundercat Junkie
Anmeldungsdatum: 25.06.2010
Beiträge: 683
Wohnort: Köln
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Hmmm *grübel*
Auf was beläuft sich denn der Aufwand`insgesamt? Gab bzw. gibt es im Kaufvertrag nen Haftungs- oder Garantieausschluss? Also ich bin der Meinung du solltest das nicht auf dir sitzen lassen. Ich würd da nochmal nen schönen Brief raus schicken, mich auf den 439 berufen und (ganz wichtig!) eine Frist setzen bis zu welcher er zu reagieren hat und bis zu der DU wartest um den Vorfall deinem Rechtsbeistand zu übergeben. Ich kenne zwar die Details aus dem KV nicht aber ich kann mir gottlob nicht vorstellen, dass das rechtens sein kann!
LOL! Oder du bastelst dir einfach selbst nen Briefkopf mit irgend ner Fantasie-Kanzlei. Ich wette, das zieht noch besser... Könnte zwar an Urkundenfälschung oder so grenzen aber das steht in nem anderen Paragraphen
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STIversusEvo
LiMaDeckelSchleifer
Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1147
Wohnort: asphalt
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das problem dabei ist, dass ich keine zeit habe - also den rahmen schnell brauche!
ich hole morgen einen neuen rahmen ab und der verkäufer des alten rahmens liegt nur 50km weiter! also fahr ich da auch gleich hin.
zudem möchte ich ungern den fast vierstelligen betrag auf seinem konto lassen.
auf grund des zeitproblems kann ich auch nicht auf 439 nacherfüllung verweisen .. eher auf 284
und das problem wird sein, dass wenn ich morgen den rahmen abgebe und das geld entgegen nehme (hoffentlich zahlt der in bar!!!), dass ich dann die ganze sache "akzeptiert" habe
nachträglich wird ein brief bestimmt nichts nützen
penner .. ich verlange ja nichtmal, dass er ALLES bezahlt (ca. 200€) .. aber dass er GAR NICHTS von den vergeblichen aufwendungen erstattet, dass ist schon ne frechheit :x
*edit*
als ich versuchte, den herren doch zu überzeugen, meinte er "ich kann mich auch quer stellen und den rahmen gar nicht zurück nehmen"........................ am liebsten wäre ich durchs telefon gesprungen!!!
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olli
Special Biker from Hell
Anmeldungsdatum: 12.01.2008
Beiträge: 1016
Wohnort: Betzdorf
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Schade das ich soweit weg bin, sonst würde ich mitfahren und dann wurden wir mal sehen was da geht
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Awake
Senior Biker
Anmeldungsdatum: 26.03.2011
Beiträge: 119
Wohnort: Werfen
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so ne frechheit. Ich würd mal unverbindlich zu nem anwalt gehen. Der kann dir auf alle fälle sagen welchen schritt du gehen sollst. Das geld würd i auch noch investieren um dem penner die leviten zu lesen. Bodenlose frechheit.
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deggl
Thundercat Junkie
Anmeldungsdatum: 25.06.2010
Beiträge: 683
Wohnort: Köln
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Hm das is ja echt krass... so Ärsche gibts immer wieder. Nichtsdestotrotz: so schnell verjährt dein Anspruch ja nicht Vielleicht kennst du ja um ein paar Ecken irgendwo in der Verwandschaft / Bekanntschaft nen Winkeladvokat der ne unverbindliche Auskunft geben kann. Aber wie gesagt: 200 Tacken haben oder nicht, das ist schon n Unterschied...
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Awake
Senior Biker
Anmeldungsdatum: 26.03.2011
Beiträge: 119
Wohnort: Werfen
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ausserdem wird er beim verkauf wohl einen intakten rahmen angeboten haben. Da dieser dies aber nicht ist kannst du vom kauf zurück treten. Meines wissens könntest du ihn sogar auf betrug anzeigen. Zumindestens ist die rechtslage in österreich so. Falls ich mich irre, kann mich ja einer verbessern.
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deggl
Thundercat Junkie
Anmeldungsdatum: 25.06.2010
Beiträge: 683
Wohnort: Köln
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Awake hat folgendes geschrieben: | ausserdem wird er beim verkauf wohl einen intakten rahmen angeboten haben. Da dieser dies aber nicht ist kannst du vom kauf zurück treten. Meines wissens könntest du ihn sogar auf betrug anzeigen. Zumindestens ist die rechtslage in österreich so. Falls ich mich irre, kann mich ja einer verbessern. |
wobei mir dabei gerade einfällt: er könnte auch behaupten, dass er gerade war als er seinen Shop verlassen hat.. dann stehts Aussage gegen Aussage. Hmpf. Wir sollten alle auf allen mögllichen Bewertungsseiten negativ berichten! Occupy Motorrad Spängler!
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