deggl hat folgendes geschrieben: |
Man kann und darf ohne Zulassung zum TÜV fahren, solange man eine vorläufige EVB-Nummer hat |
deggl hat folgendes geschrieben: |
ganz genau genommen: muss man vorher ein Kennzeichen reserviert haben, dazu das passende Kennzeichen geprägt und angebracht haben. |
Tosa hat folgendes geschrieben: |
deggl hat folgendes geschrieben: | ganz genau genommen: muss man vorher ein Kennzeichen reserviert haben, dazu das passende Kennzeichen geprägt und angebracht haben. |
Das ist so nicht richtig. Das angebrachte Kennzeichen muss für das Fahrzeug ausgegeben sein - und das wurde das alte ja, auch wenn es jetzt entstempelt ist.
Ein neu reserviertes Kennzeichen prägen zu lassen, reicht allein nicht, es muss dann auch von der Zulassungsstelle auf das betreffende Fahrzeug ausgegeben sein - und das machen nicht alle Zulassungsstellen. |
deggl hat folgendes geschrieben: |
Was ist denn dann mit denen die sich da n Stück Pappe aufs Auto kleben?! Auch nicht erlaubt?! |