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Dies & Das - Rechtsfrage...

STIversusEvo - Mo 31 Okt, 2011 19:46
Titel: Rechtsfrage...
Confused
...man kauft einen gebrauchten Motorradrahmen bei einem gewerblichen Teileverkäufer mit der Aussage, dass der Rahmen gerade sei.
Nun stellt sich beim Vermessen des Rahmens heraus, dass dem nicht so ist -> Rolling Eyes Evil or Very Mad Sad

Wie siehts jez mit der Kostenerstattung aus?
Der Händler muss den Rahmen zurück nehmen - das is klar.
Aber was ist mit den Kosten für Vermessung und Transport???

leftfighter1 leftfighter2 leftfighter3 leftfighter4 leftfighter5 leftfighter6 leftfighter7 We're Coming For YOU
deggl - Mo 31 Okt, 2011 20:15
Titel: Re: Rechtsfrage...
STIversusEvo hat folgendes geschrieben:

Wie siehts jez mit der Kostenerstattung aus?
Der Händler muss den Rahmen zurück nehmen - das is klar.
Aber was ist mit den Kosten für Vermessung und Transport???

leftfighter1 leftfighter2 leftfighter3 leftfighter4 leftfighter5 leftfighter6 leftfighter7 We're Coming For YOU


Also nach §439 Abs. 2 BGB hast du das Recht auf deiner Seite... Bin allerdings KEIN Anwalt! :-D

Viel Erfolg beim "Säbel raseln" Wink
Metalhead - Mo 31 Okt, 2011 20:45
Titel:
Soweit ich weiß, ist er nur verpflichtet, den Rahmen zurück zu nehmen und die Kosten dafür zu erstatten. Auf den restlichen Kosten wirst du unter Umständen sitzen bleiben... Sad
Biete ihm doch an, den Sachverhalt in allen bekannten Motorradforen Deutschlands zu veröffentlichen Wink
catrider - Mo 31 Okt, 2011 22:03
Titel:
... hoffentlich hast Du die "Aussage" auch in schriftlicher Form; ich denke da sollte ein einvernehmlicher Kompromiss gefunden werden. An schlechter Publicity sollte einem gewerblichen Händler eigentlich nicht gelegen sein, aber ich würde erstmal versuchen, vernünftig mit dem zu sprechen.
Awake - Di 01 Nov, 2011 08:23
Titel:
Also meines Wissens muss er den Rahmen zurück nehmen und dir das Geld auf alle Fälle zurück geben. Würd da Metalhead recht geben. Wenn er zickt dann ab in die Motorradforen. Sowas tut dem " gewerblichen Händler" am meistens weh. Finde es eine Frechheit einen Rahmen zu verkaufen der nicht mehr in Ordnung ist.
STIversusEvo - Di 01 Nov, 2011 14:50
Titel:
Awake hat folgendes geschrieben:
Finde es eine Frechheit einen Rahmen zu verkaufen der nicht mehr in Ordnung ist.


man kann/darf ihm ja nichts unterstellen .. er ging vllt selbst davon aus, dass der Rahmen in der Toleranz liegt
..sonst hätte er wohl auch einen Rückzieher gemacht, nachdem ich ihm klar machte, dass ich das Ding definitiv vermessen lasse!

Seine Professionalität darf man nun aber gewiss anzweifeln!
(Ich würde wetten, dass er versucht, den Rahmen nach meiner Rückgabe weiter an den Mann zu bringen!)

Ich werde berichten... Confused
Awake - Mi 02 Nov, 2011 11:06
Titel:
glaub ich auch ja das er es bei einem anderen kunden noch mals versucht. Denn ein anderer wird ihn vll nicht vermessen lassen.
STIversusEvo - Mi 02 Nov, 2011 16:07
Titel:
ja wat soll ick sagen.....

null einsicht von dem guten herren
er übernimmt keine versandkosten und auch nicht die kosten der vermessung

und da ich keine rechtsschutz habe Rolling Eyes geb ich vorerst auf .. der ließ absolut nicht mit sich reden
man könnte sich bestimmt auf § 439 Nacherfüllung und § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen stützen Confused


achso, es handelt sich um Motorrad Spängler aus Weißenburg
deggl - Mi 02 Nov, 2011 18:47
Titel:
Hmmm *grübel*Think

Auf was beläuft sich denn der Aufwand`insgesamt? Gab bzw. gibt es im Kaufvertrag nen Haftungs- oder Garantieausschluss? Also ich bin der Meinung du solltest das nicht auf dir sitzen lassen. Ich würd da nochmal nen schönen Brief raus schicken, mich auf den 439 berufen und (ganz wichtig!) eine Frist setzen bis zu welcher er zu reagieren hat und bis zu der DU wartest um den Vorfall deinem Rechtsbeistand zu übergeben. Ich kenne zwar die Details aus dem KV nicht aber ich kann mir gottlob nicht vorstellen, dass das rechtens sein kann! Not talking

LOL! Oder du bastelst dir einfach selbst nen Briefkopf mit irgend ner Fantasie-Kanzlei. Ich wette, das zieht noch besser... Könnte zwar an Urkundenfälschung oder so grenzen aber das steht in nem anderen Paragraphen Laughing
STIversusEvo - Mi 02 Nov, 2011 19:33
Titel:
das problem dabei ist, dass ich keine zeit habe - also den rahmen schnell brauche!
ich hole morgen einen neuen rahmen ab und der verkäufer des alten rahmens liegt nur 50km weiter! also fahr ich da auch gleich hin.
zudem möchte ich ungern den fast vierstelligen betrag auf seinem konto lassen.
auf grund des zeitproblems kann ich auch nicht auf 439 nacherfüllung verweisen .. eher auf 284


und das problem wird sein, dass wenn ich morgen den rahmen abgebe und das geld entgegen nehme (hoffentlich zahlt der in bar!!!), dass ich dann die ganze sache "akzeptiert" habe Rolling Eyes
nachträglich wird ein brief bestimmt nichts nützen Confused


penner .. ich verlange ja nichtmal, dass er ALLES bezahlt (ca. 200€) .. aber dass er GAR NICHTS von den vergeblichen aufwendungen erstattet, dass ist schon ne frechheit :x


*edit*
als ich versuchte, den herren doch zu überzeugen, meinte er "ich kann mich auch quer stellen und den rahmen gar nicht zurück nehmen"........................ am liebsten wäre ich durchs telefon gesprungen!!! Mad
olli - Do 03 Nov, 2011 09:02
Titel:
Schade das ich soweit weg bin, sonst würde ich mitfahren und dann wurden wir mal sehen was da geht
Awake - Do 03 Nov, 2011 12:22
Titel:
so ne frechheit. Ich würd mal unverbindlich zu nem anwalt gehen. Der kann dir auf alle fälle sagen welchen schritt du gehen sollst. Das geld würd i auch noch investieren um dem penner die leviten zu lesen. Bodenlose frechheit.
deggl - Do 03 Nov, 2011 14:21
Titel:
Hm das is ja echt krass... so Ärsche gibts immer wieder. Nichtsdestotrotz: so schnell verjährt dein Anspruch ja nicht Smile Vielleicht kennst du ja um ein paar Ecken irgendwo in der Verwandschaft / Bekanntschaft nen Winkeladvokat der ne unverbindliche Auskunft geben kann. Aber wie gesagt: 200 Tacken haben oder nicht, das ist schon n Unterschied...
Awake - Do 03 Nov, 2011 15:04
Titel:
ausserdem wird er beim verkauf wohl einen intakten rahmen angeboten haben. Da dieser dies aber nicht ist kannst du vom kauf zurück treten. Meines wissens könntest du ihn sogar auf betrug anzeigen. Zumindestens ist die rechtslage in österreich so. Falls ich mich irre, kann mich ja einer verbessern.
deggl - Do 03 Nov, 2011 19:05
Titel:
Awake hat folgendes geschrieben:
ausserdem wird er beim verkauf wohl einen intakten rahmen angeboten haben. Da dieser dies aber nicht ist kannst du vom kauf zurück treten. Meines wissens könntest du ihn sogar auf betrug anzeigen. Zumindestens ist die rechtslage in österreich so. Falls ich mich irre, kann mich ja einer verbessern.


wobei mir dabei gerade einfällt: er könnte auch behaupten, dass er gerade war als er seinen Shop verlassen hat.. dann stehts Aussage gegen Aussage. Hmpf. Wir sollten alle auf allen mögllichen Bewertungsseiten negativ berichten! Wink Occupy Motorrad Spängler! Twisted Evil
STIversusEvo - Do 03 Nov, 2011 20:51
Titel:
hab heute einen rahmen bei motorrad technik maass gekauft .. seeehr coole und professionelle bude!
(mit vermessungsprotokoll)


spängler ließ sich leider keinen millimeter richtung kostenersatz schubsen
dafür hab ich bei maass rabatt bekommen


ich hake die sache jetzt als erfahrung ab und versuche, mich nicht mehr darüber aufzuregen...



p.s. danke fürs angebot olli !!!
ich hatte auch überlegt, zwei meiner kumpels mitzunehmen, die meine weicheiliche figur etwas ausgleichen Laughing

p.p.s. klar hab ich bock, dem richtig auf den sack zu treten. aber es ist halt fraglich, ob sich aufwand und ärger lohnen. zudem habe ich eh keine zeit und andere, schlimmere probleme!


Rolling Eyes
Metalhead - Fr 04 Nov, 2011 08:13
Titel:
STIversusEvo hat folgendes geschrieben:

ich hatte auch überlegt, zwei meiner kumpels mitzunehmen, die meine weicheiliche figur etwas ausgleichen Laughing
Rolling Eyes


Hättst dich ruhig trauen können, mich zu fragen... naka greenjumpers I´m a chickenhawk... Chicken
Awake - Fr 04 Nov, 2011 08:31
Titel:
lol. Das ganze forum maschiert vor dem laden auf. Smile habt ihr eigentlich keinen konsumentenschutz? Wo mann genau solche belange angeben kann und dann rechtlich kostenlos beraten wird? Lg
deggl - Fr 04 Nov, 2011 18:51
Titel:
doch doch, das nennt sich hier verbraucherschutz bzw gibts da die verbraucherschutzzentrale. Aber so wie sich das anhört hatter wohl die nase gestrichen voll davon... wenn ich wieder arbeiten bin werd ich aber mal den hausanwalt anquatschen... Wink
Awake - Mo 07 Nov, 2011 07:54
Titel:
jo wär interessant was ein fachmann dazu sagt. Rein informativ
mastacleana - Mo 07 Nov, 2011 12:05
Titel:
du zahlst normalerweise die kosten für die vermessung; das lag ja in deinem interesse. die versandkosten muss er zurückerstatten; du hast da ganz normales widerrufsrecht...
drohungen bringen relativ wenig- kannst dir ja für ein paar euro von nem anwalt ein schreiben formulieren lassen; würde ich aber bei dem betrag nicht wirklich als sinnig empfinden...
good luck!
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